Stand: 24. November 2022, 15:00 Uhr
Zuletzt aktualisiert:
Informationen zum Wintersemester 2022/23
Präsenzveranstaltungen (z.B. Lehrveranstaltungen, Tagungen, Kongresse) können unter vollständiger Nutzung der bestehenden Raumkapazitäten (Sitzplätze) stattfinden.
Die wichtigste Voraussetzung zur Realisierung eines Präsenzbetriebs ohne Corona-Auflagen ist eine möglichst hohe Impfquote unter den Studierenden. Bitte nutzen Sie die bestehenden Impfangebote.
Tragen von Masken, Maßnahmen zur Kontaktreduktion
In allen LMU-Gebäuden besteht keine Maskenpflicht. Es wird empfohlen, weiterhin medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen, wenn ein enger Kontakt (ohne Mindestabstand von 1,5 m) zu anderen Personen stattfindet (z.B. persönliches Gespräch, längere gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Personen in Innenräumen).
An COVID-19 erkrankte Personen haben während des gesamten Aufenthalts in LMU-Gebäuden eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Für Lehrveranstaltungen gilt die allgemeine Empfehlung gemäß § 1 Satz 2 BayIfSMV, in geschlossenen Räumlichkeiten mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten. Darüber hinaus gelten die „Regelungen zum Infektionsschutz für Präsenzveranstaltungen (insbesondere Lehrveranstaltungen)“.
Darüber hinaus stellt die LMU für alle Lehrenden gebündelt Informationen zu den breit gefächerten technischen Möglichkeiten für die Online-Lehre unter www.lmu.de/digitale-lehre zur Verfügung. Dieses Hilfs- und Unterstützungsangebot greift bereits bestehende Angebote in den Fakultäten auf und ergänzt diese. Bitte beachten Sie, dass die Seite zugriffsgeschützt ist und nur mit einer entsprechenden LMU-Nutzerkennung aufgerufen werden kann.
Informationen zu Corona-Selbsttests
Studierenden in Praxisveranstaltungen (z.B. Laborpraktika), die Arbeiten mit engem Kontakt zu anderen Personen durchführen und die aus arbeitstechnischen Gründen (z.B. offener Umgang mit Gefahr-, Bio- und radioaktiven Stoffen) dabei keine Maske tragen können, ist von der jeweiligen Einrichtung wöchentlich ein kostenloser Antigen-Selbsttest anzubieten.
Hinweise zu Prüfungen
Für die in den Prüfungs- und Studienordnungen festgelegten Regeltermine und Fristen gelten das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 nicht als Fachsemester. Die immatrikulationsrechtliche Fachsemesterzählung läuft zwar auch im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021, im Wintersemester 2021/22 und darüber hinaus weiter. Jedoch sind die prüfungsrechtlichen Fachsemester (PFS) für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020 und/oder Wintersemester 2020/21 und/oder Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 in einem Studiengang eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, um ein, zwei, drei bzw. vier Semester niedriger anzusetzen als die Fachsemester, die in der Immatrikulationsbescheinigung ausgewiesen sind. Bei Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/22 ihre Prüfungshöchstfrist erreicht haben, tritt die Rechtsfolge des erstmaligen oder auch des endgültigen Nichtbestehens also erst ein, zwei, drei oder vier Semester später ein. Auf die Durchführung der Staatsprüfungen und die dort maßgeblichen Fristen findet die Regelung keine Anwendung, wohl aber auf die studienbegleitenden Prüfungen in den Studiengängen, die ganz oder teilweise mit einer Staatsprüfung abschließen.
Für alle Lehrenden stellt die LMU gebündelt Informationen zu Online-Prüfungen unter www.lmu.de/digitale-pruefungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Seite zugriffsgeschützt ist und nur mit einer entsprechenden LMU-Nutzerkennung aufgerufen werden kann.
Für Staatsexamensprüfungen gilt Folgendes: Die Organisation obliegt hier überwiegend nicht der LMU, sondern den jeweils verantwortlichen Fachministerien. Bitte informieren Sie sich deshalb zu diesem Thema auf den Webseiten des zuständigen Ministeriums bzw. des von dort eingesetzten Prüfungsamtes, beispielsweise:
- Landesjustizprüfungsamt für die juristischen Staatsprüfungen: hier.
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die Staatsprüfungen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen: hier.
- Regierung von Oberbayern über das Prüfungsamt Medizin der LMU für die Staatsexamensprüfungen in der Medizin: hier.
Verfügbarkeit zentraler Dienste (Bibliotheken, Referat Internationale Angelegenheiten, Studentenkanzlei etc.)
Universitätsbibliothek
Aktuelle Informationen zur Nutzung der Universitätsbibliothek finden Sie hier.
Weitere zentrale Dienste
Bei allen weiteren zentralen Diensten (Studentenkanzlei, Referat Internationale Angelegenheiten) findet der Parteiverkehr sowohl in Präsenz als auch telefonisch oder elektronisch statt. Hinweise zur schriftlichen Antragsstellung sowie Kontaktinformationen finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei. Bei allen Fragen rund ums Studium können Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden. Informationen rund um die Themen internationale Zulassung sowie Erasmus, LMUExchange und Personalmobilität finden Sie auf der Seite des Referats für Internationale Angelegenheiten. Hinweise zur MVV-Funktion Ihres Studierendenausweises finden Sie hier
BAföG
Für Regelungen zum BAföG ist generell das Bundesbildungsministerium zuständig. Informationen hierzu finden Sie hier.
Psychologische und seelsorgerische Beratung
Für psychologische und/oder seelsorgerische Beratung können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:
Weitere Fragen
Bei weiteren Fragen konsultieren Sie bitte zuerst die Webseiten der einzelnen Einrichtungen und nehmen direkt mit den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern Kontakt auf:
- Bei Fragen zur Verwaltung des Studiums (Immatrikulation, Ummeldung Studium, etc.) wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei.
- Bei Fragen zum Bibliothekswesen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachbibliothek, die Universitätsbibliothek oder die Bayerische Staatsbibliothek.
- Bei Fragen zu anstehenden Prüfungen, Abschlussarbeiten, Hausarbeiten etc. wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Lehrenden und das zuständige Prüfungsamt.
Bei darüber hinausgehenden Fragen wenden Sie sich bitte an: gesundheit@lmu.de